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Teil III - Im Kampf 3. Vertreibung 3.1. Eroberung des Kolonie-HQ

Knoten: TAC-COM-7 Doktrin: REGELWERK-A6A8726D2D Kapitel: 1 SPRACHE: DE Status: Online

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Das PBP Regelwerk

Teil III - Im Kampf

3. Vertreibung

3.1. Eroberung des Kolonie-HQ

Erobert ein Account ein gegnersiches Kolonie-HQ und kann dieses 5 gespielte Runden lang halten, so gilt die Kolonie als erobert und der ehemalige Kolonist als Vertriebener.

3.1.1. Mit Eroberung des Kolonie-HQ verliert der ehemalige Besitzer des HQ die Sicht auf die Landepads, eine Landung von Raumschiffen über das Raumflugsystem ist dann dort nicht mehr möglich.

3.1.2. Der Eroberer erhält Sicht auf die Landepads und kann die dort parkenden Einheiten angreifen.

3.1.3. Mit Ablauf der 5 gespielten Runden nach Eroberung (auf Wunsch auch schon vorher) kann der Vertriebene eine ILZ zu seiner neuen Heimatlandezone erklären. Von dort aus kann er seine Rückeroberung führen.

3.1.4. Auch nach Erklärung des Vertriebenen-Status kann der Eroberer die für ihn neuen Kolonie-Landepads nicht als HLZ nutzen, die Ankunft von Raumschiffen erfolgt weiterhin auf der ursprünglichen HLZ. Planetare Sprünge sind möglich.

3.1.5. Supervisoren können anfliegende Raumschiffe in eine Wartepositon stellen, wenn das Landen eine unmittelbare Zerstörung des Raumschiffs herbeiführen könnte.

Erläuterungen:

Da die Raumschiffe auf den Landepads zerstört werden dürfen, sollte ein in Bedrängniss befindlicher Spieler seine Raumschiffe vor der Eroberung in Sicherheit bringen, z.B. durch Sprung auf eine entfernte ALZ. Es gilt als ehrenhaft, den Raumschiffen den freien Abflug zu ermöglichen.